Die Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ist ein lebendiger Ort der Kunst, der Forschung und der Lehre. Renommierte Fachleute aus Filmpraxis und Wissenschaft betreuen die Studierenden intensiv und individuell. An der einzigen deutschen Filmuniversität wird innovative Forschung mit, im und zu Film und anderen audiovisuellen Medien vorangetrieben. Die Hochschule ist ein weltoffener und diskriminierungsfreier Raum für kulturelle und gesellschaftliche Auseinandersetzung.
An der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ist zum 01.04.2027 eine künstlerische Professur der Besoldungsgruppe W3 für das Fachgebiet „Regie hybrider Film mit Schwerpunkt nonfiktional“ als halbe Stelle (50%) im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Die Professur wird entsprechend § 45 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) unbefristet besetzt. Zum Zweck der Erprobung pädagogischer Fähigkeiten von Bewerber*innen aus der beruflichen oder künstlerischen Praxis kann die Besetzung befristet für drei Jahre erfolgen und wird nach positiver Evaluation entfristet.
(Teilzeit 50% im Angestelltenverhältnis)
Die Professur „Regie hybrider Film mit Schwerpunkt nonfiktional“ ist gattungsübergreifend für das Fachgebiet Regie im Dokumentarfilm- und Spielfilm im Rahmen des Bachelor- und Masterstudiums zuständig. Als hybride nonfiktionale Formate werden Formen des filmischen Erzählens verstanden, die die beobachtende dokumentarische Form transzendieren, insbesondere durch den Einsatz von performativen Elementen, Inszenierungen sowohl mit professionellen Schauspieler*innen als auch mit Laien, experimentellen Erzählstrukturen, und essayistischen Formen. Wichtig ist uns die Einbeziehung von diversen Perspektiven und innovativen Ansätzen in der Stoffentwicklung, z.B. durch partizipative Elemente. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die diesen modernen Lehransatz sowohl vertritt als auch weiterentwickelt.
Die Aufgaben der Professur „Regie hybrider Film mit Schwerpunkt nonfiktional“ umfassen deshalb im Besonderen:
Besonderer Wert wird auf die aktive Förderung und Betreuung der künstlerischen Qualifizierungs-projekte der akademischen Mitarbeiter*innen gelegt.
Lehrverpflichtung:
Die Lehre umfasst 9 SWS gemäß Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg und entsprechend der Studien- und Prüfungsordnungen des Studiengangs Regie. Die Unterrichtssprache der Hochschule ist Deutsch, einzelne Veranstaltungen werden in Englisch angeboten.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 43 Absatz 1 Nr. 1 – 4 Buchst. a und Absatz 4 BbgHG. Folgende Einstellungsvoraussetzungen sind nachzuweisen:
Abweichend von § 43 Abs. 1 BbgHG kann gemäß § 43 Absatz 4 BbgHG als Professor*in eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
Erwartet werden, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Publikationen, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o.ä.:
Wünschenswert sind darüber hinaus, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o.ä.:
Sonstige Hinweise:
Die Filmuniversität schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und fordert daher qualifizierte Bewerberinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Frauen unter den Voraussetzungen des § 7 Absatz 4 BbgHG sowie schwerbehinderte Menschen und diesen gleichstellte Menschen bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung ggf. bereits in Ihrer Bewerbung hin und teilen Sie uns gerne mit, ob Sie im Zuge des Bewerbungsprozesses Unterstützung benötigen. Wir freuen uns ausdrücklich über Bewerbungen aus dem Ausland, mit Migrationshintergrund und von Bewerber*innen mit familiären Betreuungsaufgaben. Als familienfreundliche Universität unterstützen wir Sie und Ihre Familie in verschiedenen Lebenssituationen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bieten hierzu gezielte Maßnahmen im Rahmen der Charta „Familie in der Hochschule“.
Die Filmuniversität bittet die Bewerber*innen um ein detailliertes, schriftliches Lehrkonzept, das im Zentrum der Bewerbung steht.
Zudem bitten wir die Bewerber*innen, ihre Vorstellungen darüber zu formulieren, wie Gleichstellung und Diversität in Lehre und Forschung integriert und im universitären Leben unterstützt werden können. Hierbei soll auch dargestellt werden, wie latenten und expliziten Formen von Diskriminierung begegnet werden kann.
Weiter setzt sich die Filmuniversität für eine Stärkung von Nachhaltigkeit im Hochschulkontext ein und fördert die Auseinandersetzung mit ökologischen, sozialen und ökonomischen Dimensionen von Nachhaltigkeit in Lehre, Kunst und Forschung. In diesem Sinn bitten wir Bewerber*innen, Bezüge zwischen ihrer eigenen Arbeit und dem Bereich Nachhaltigkeit herzustellen.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit:
richten Sie bitte bis zum 07.06.2026 ausschließlich an unser Online-Bewerbungsportal: https://karriere.filmuniversitaet.de/jobposting/382987fc7f85b994d27dae46a4276dfad83fa6e20?ref=homepage
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