Das Thüringer Finanzministerium fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Deshalb sind Bewerbungen von Männern besonders erwünscht.
im Finanzamt Altenburg
Der Dienstposten umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
Von dem/der Bewerber/in wird erwartet:
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerber/innen mit einem abgeschlossenen Bachelor-Studium bzw. einer (Fach-)Hochschulausbildung im Bereich Immobilienbewertung oder Vermessungswesen bzw. als Hochbau-Ingenieur/in, Architekt/in, Vermessungsingenieur/in oder Bautechniker/in und umfangreicher Berufserfahrung auf dem Gebiet der Wertermittlung und Erstellung von Verkehrswertgutachten sowie fundierter bautechnischer Kenntnisse, auch hinsichtlich der Beurteilung von Bauschäden und -mängeln.
Die Voraussetzungen müssen zum Ende der Bewerbungsfrist erfüllt sein.
Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die Eingruppierung erfolgt je nach Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung, fachlichen Leistung und Befähigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Der Dienstposten ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Geht eine entsprechende Bewerbung ein, wird geprüft, ob dem Teilzeitwunsch im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Ihre Bewerbung übermitteln Sie bitte bis zum 22. November 2024 über die Online-Bewerbungsfunktion auf dem Karriere- und Bewerbungsportal des Freistaats Thüringen:
Amtliche/r Bausachverständige/r (m/w/div) im Finanzamt Altenburg - Stellenbörse Freistaat Thüringen
oder per E-Mail an: Bewerbung@tfm.thueringen.de
Ergänzende Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen (aussagekräftiges Anschreiben, Lebenslauf, ausgefülltes Vorblatt, Nachweis über den geforderten Berufsabschluss mit Gesamtprädikat (z. B. IHK) sowie Arbeitszeugnisse, soweit vorhanden) in das Auswahlverfahren einbezogen werden.
Sofern eine vorliegende Behinderung berücksichtigt werden soll, ist ein Nachweis der Behinderung/Gleichstellung der Bewerbung beizufügen.
Eine Eingangsbestätigung wird über das Onlineportal automatisch übermittelt.
Kosten, die den Bewerbern/innen im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (Fahrtkosten o. ä.), können nicht erstattet werden.
Informationen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten finden Sie unter:
https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/datenschutzinfo_bewerber_012023.pdf
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