Eingesetzte Lehrkräfte müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:
– Zulassung nach § 15 IntV – philologischer Hochschulabschluss (mind. Bachelor oder DQR Stufe 6)
– pädagogischer Hochschulabschluss (mind. Bachelor oder DQR Stufe 6)
– Personen
– mit anderweitigem Hochschulabschluss (mind. Bachelor oder DQR Stufe 6) oder
– mit mind. 120 erbrachten ECTS in einem (noch) nicht abgeschlossenen pädagogischen oder
philologischen Hochschulstudium oder
– mit erfolgreich bestandener Zwischenprüfung bzw. Vordiplom in einem pädagogischen oder
philologischen Magister- bzw. Diplomstudium oder
– mit einem beruflichen Abschluss auf Stufe DQR 6 oder
– mit einem pädagogischen oder sprachlichen beruflichen Abschluss ab Stufe DQR 4 müssen
eines der folgenden Kriterien erfüllen, um im Erstorientierungskurs eingesetzt werden zu
können:
von mind. 200 UE
Für eine Tätigkeit als Lehrkraft in einem Erstorientierungskurs sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachzuweisen. Ausgenommen sind Personen, deren Schulabschluss, beruflicher Bildungsabschluss oder Hochschulbildung in deutscher Sprache erfolgte.
Die Lehrtätigkeit wird pro Unterrichtseinheit (45 min) mit 35,10 € vergütet. Materialkosten werden nach Absprache erstattet.